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Aktuelle Beiträge
Neben den Elternbeiträgen gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt der Kommune erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages an den Trägerverein.
Die Höhe dieses Mitgliedsbeitrages, der den Eigenanteil des Trägervereins an den Kosten der Einrichtung abzudecken hat, sowie auch die Essensbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt und setzten sich aktuell wie folgt zusammen:
- Mitgliedsbeitrag: 35 Euro monatlich
- Essensbeitrag: 55 Euro monatlich
(Gültig ab 01.11.2021)